Wer ist mein Schornsteinfeger?

Im Schornsteinfegerhandwerk wird zwischen hoheitlichen und nicht hoheitlichen Arbeiten unterschieden.

Die hoheitlichen Arbeiten (Feuerstättenschau, Abnahme von Feuerungsanlagen, Ausstellung Feuerstättenbescheid) führt der jeweilige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger durch. Unter folgendem Link können Sie nach Angabe Ihrer Anschrift herausfinden, wer für Sie zuständig ist:

https://www.schornsteinfeger.de/

Für die nicht hoheitlichen Arbeiten (Schornsteinreinigungen, Überprüfungen von Heizungsanlagen) entscheiden Sie, wer die Arbeiten in Ihrem Gebäude ausführt. Hierbei muss immer der jeweilig gültige Feuerstättenbescheid beachtet werden.